offizielle Taekwondo Urkunde

Zur Abnahme der Prüfung im Schulsportbereich bis zum 7. Kup sind alle Inhaber der DTU- Bundeslizenz „Taekwondo-Lehrer im Schulsport“ berechtigt. Sie müssen selbst mindestens die Graduierung zum 4. Kup Taekwondo besitzen. Die Prüfung wird ausschließlich nach Maßgabe der aktuellen Fassung der Schulsportordnung (SchSpO) und des darin enthaltenen Prüfungsprogramms bzw. den offiziellen Begleitmaterialen abgenommen.

Alle Prüfer bekommen nach erfolgter Ausbildung durch die Deutsche Taekwondo Jugend einen eigenen Schulsportstempel sowie eine individuelle Lizenznummer zugewiesen. Letztere ist bei der Ausstellung von Prüfungslisten und Urkunden zwingend einzutragen. Die Nummer setzt sich zusammen aus einem „S“ für Schulsport, der jeweiligen Nummer des Landesverbandes sowie einer fortlaufenden dreistelligen persönlichen ID-Nummer (Bsp.: S- 14-001). Jeder Schulsportlehrer erhält (zusätzlich zum Zertifikat) eine eigene Chipkarte mit aufgedruckter Lizenznummer und Foto. Diese dient zum Nachweis und für Weiterbildungen. Weiterhin ist in der Ausbildung ein Lehrer-Dobok enthalten.

Die Prüfung selbst wird wie alle anderen Prüfungen in der DTU über die DTU-Datenbank durchgeführt. Eine andere Möglichkeit (wie sie vorher der Fall war) ist nicht mehr zulässig. Dafür benötigen Schulsportlehrer zur Datenbank einen Schulsportprüferzugang sowie einen Vereinszugang für die Schule, an der sie die AG führen.

Alle Prüfungsmaterialien sind über den zuständigen Landesverband zu beziehen. Die Prüfungsmarken sind auf der Urkunde rechts unten anzubringen und abzustempeln. Sollte es später zu einer regulären Aufnahme in einen DTU-Verein kommen, so muss in der Verwaltungsdatenbank lediglich der Sportler freigegeben werden und formal den Verein wechseln. Graduierungen werden damit in der Datenbank direkt übernommen. Graduierungen im Pass werden durch den Landesverband (Prüfungsreferent oder Geschäftsstelle) übertragen. In den DTU-Pass wird durch den Prüfer in das Feld Prüfungsmarke der Vermerk „Schulsport“ und die „Lizenznummer“ des Schulsportlehrers eingetragen. Die Graduierung ist in jedem Fall durch Vorlage der im Schulsport ausgestellten DTU-Urkunde oder durch den Eintrag in der Verwaltungsdatenbank nachzuweisen.

Die Schulsportlehrer bzw. Prüfer im Schulport arbeiten ehrenamtlich. Außer den unmittelbaren Materialkosten soll keine weitere Prüfungsgebühr erhoben werden. Bei Zuwiderhandlung droht der Lizenzentzug.

Die Lizenz für Lehrer im Schulsport gilt nach Ausbildung für 5 Jahre und sollte danach verlängert werden.

Die Lizenz als Schulsportlehrer ist eine persönliche Lizenz und daher nicht übertragbar. Sie

darf ausschließlich bei Prüfungen im Schulsport verwendet werden. Bei missbräuchlicher Verwendung, wird diese durch die Deutsche Taekwondo Jugend eingezogen und es droht die Einleitung eines Sanktionsverfahrens durch die DTU.

Sicherheitserlass Sport

Teil I dieser Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ definiert den Geltungsbereich und den Lehrkräftebegriff sowie alle weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen des sicherheitsförderlichen Schulsports:

  • allgemeine fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
  • Organisation und Aufsicht
  • Übungsstätte
  • persönliche Ausstattung und Ausrüstung
  • Sportgeräte
  • Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe am Unfallort
  • Hilfskräfteeinsatz

Die im Teil II aufgeführten Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ regeln und erläutern die sicherheitsrelevanten Aspekte der einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche im Schulsport. Dort werden bezogen auf die jeweilige sportliche Aktivität verbindliche Aussagen erläutert zu:

  • den fachlichen Voraussetzungen der Lehrkraft,
  • der Organisation und Aufsicht sowie
  • der persönlichen Ausstattung und Ausrüstung

Die Deutsche Taekwondo Jugend als Dachorganisation sowie deren Landesverband in NRW koordinieren und stimmen sich mit dem Landessportbund NRW ab, um Empfehlungen für den Sicherheitserlass Sport zu entwickeln und zu geben.

Diese Empfehlungen gelten von allen Akteuren als Mindestvoraussetzungen für die pädagogische Arbeit im System Schule.

Personelle Voraussetzungen 

Taekwondo kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte mit einer durch den Taekwondo Bundesfachverband (DTU) anerkannten Ausbildung unterrichtet werden. Die Ausbildung wird im Rahmen der Lehrerfortbildungen NRW und der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union (NWTU) in regelmäßigen Abständen angeboten.

Eine Lehrkraft, die o. g. Bewegungsfelder/Sportbereiche im Schulsport anleitet, muss über folgende fachliche Voraussetzungen verfügen:

·       Kenntnisse theoretischer Grundlagen des Taekwondo-Sports,

·       Kenntnisse der aktuellen Didaktik und Methodik des Taekwondo-Sports,

·       Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen und insbesondere von speziellen Vermittlungsformen für ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,

·       Kenntnis der sicherheitsrelevanten Regeln und Werte des Taekwondo-Sports,

·       Fähigkeit zur Einschätzung von aktuellen sportlichen Belastungen (mit Blick auf die Überforderung von Sportfernen Schüler/innen sowie die Sicherheit einschätzen können, um sicherheits- und ausbildungsbezogene Entscheidungen treffen können),

·       Kenntnisse zu allen Sicherheitsgesichtspunkten von Sportmaterialien und die Fähigkeit, geringfügige Reparaturen und Einstellungen vornehmen zu können. 

·       praktische Erfahrungen in allen elementaren Techniken und die Fähigkeit zur Demonstration.

·       Übungsleiter C / Trainer C 

·       Ausbildung zum Taekwondo Lehrer im Schulsport

Organisation und Aufsicht

·       Die Lehrkräfte müssen mit den Schülerinnen und Schülern ein Stoppsignal

(z. B. Kal-yeo  (koreanisch Trennen), lauter Ruf „Stopp“ oder „Halt“, Pfiff oder ein anderes Signal) vereinbaren, dessen Umsetzung unverzüglich erfolgen muss.

Die Schüler/innen halten sich verbindlich an die Taekwondo-Werte

·       Schmuck muss abgelegt werden, ein Abkleben genügt nicht

·       Piercingteile dürfen weder den oder die Sporttreibenden selbst noch andere gefährden. Sie müssen herausgenommen oder wirksam abgeklebt werden. Innenliegende Piercingteile, die weder den oder die Sporttreibenden selbst noch andere gefährden, müssen nicht herausgenommen oder abgeklebt wer- den (z.B. Zungenpiercing).

·       Die Finger- und Fußnägel dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen  

Persönliche Ausstattung und Ausrüstung

Die Schüler/innen üben barfuss in normaler Sportkleidung (lange Turnhose, T-Shirt). Zur Durchführung des Taekwondo- Unterrichts eignet sich jede Turnhalle. 

Es können Taekwondo Matten verwendet werden, welche miteinander verzahnt werden können. 

Spezielle Geräte/Materialien sind nur zulässig, wenn Sie den Sicherheitsanforderungen der Schule/des Landes nicht wieder sprechen. Die Lehrkraft stellt sicher, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Eine Liste der zulässigen Sportmaterialien steht für den Schulsport Taekwondo bei der Deutschen Taekwondo Union zur Verfügung.